Jede neue Solaranlage in Deutschland erhält per Gesetz eine garantierte Vergütung für eingespeisten Strom — das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert diese für 20 Jahre ab Inbetriebnahme zu. Aber wie viel bekommst du genau? Und welche Variante lohnt sich mehr: Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung? Wir erklären alles klar und aktuell.
Die EEG-Vergütungssätze werden halbjährlich angepasst und sinken mit jedem Halbjahr leicht, um den Marktpreissinkungseffekt widerzuspiegeln. Hier die aktuellen Sätze für neue Anlagen (Stand: erstes Halbjahr 2025):
Die Wahl zwischen den beiden Modellen hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hier ein direkter Vergleich:
Du verbrauchst deinen Solarstrom zunächst selbst. Nur der Überschuss wird ins Netz eingespeist und vergütet (8,11 ct/kWh).
Vorteil: Eigenverbrauchter Strom ersetzt teuren Netzstrom (34 ct/kWh) — das ist 4× so wertvoll wie Einspeisung.
Ideal wenn: Tagsüber viel Strom verbraucht wird (Homeoffice, E-Auto, Wärmepumpe).
Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist (12,87 ct/kWh). Deinen Haushaltsstrom kaufst du normal ein.
Vorteil: Höherer Tarif pro kWh, einfachere Messung, keine Eigenverbrauchs-Optimierung nötig.
Ideal wenn: Kaum Stromverbrauch tagsüber (z.B. Ferienhaus, viele Berufstätige).
Nehmen wir eine 8-kWp-Anlage mit 8.080 kWh Jahresertrag und einem Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch:
| Variante | Eigenverbrauch (€) | Einspeisung (€) | Gesamt/Jahr |
|---|---|---|---|
| Überschusseinspeisung | 2.262 kWh × 0,34 € = 769 € | 5.818 kWh × 0,0811 € = 472 € | 1.241 € |
| Volleinspeisung | 0 € (kein Eigenverbrauch) | 8.080 kWh × 0,1287 € = 1.039 € | 1.039 € |
In diesem typischen Haushalt ist die Überschusseinspeisung um ca. 200 € pro Jahr rentabler. Für die meisten Familien ist sie daher die richtige Wahl.
Um die EEG-Vergütung zu erhalten, musst du deine Anlage korrekt registrieren. Dein Installateur übernimmt das in der Regel — hier der Überblick:
Jede PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (mastr.bnetza.de) registriert werden. Ohne Registrierung verlierst du den Anspruch auf Vergütung.
Dein lokaler Netzbetreiber muss informiert werden. Er stellt einen Zweirichtungszähler oder Einspeisezähler bereit, über den die Einspeisung gemessen wird.
Mit dem Netzbetreiber oder einem Direktvermarkter wird ein Einspeisevertrag geschlossen, der die Vergütung regelt. Für Anlagen bis 100 kWp übernimmt das meist der Netzbetreiber automatisch.
Die Einspeisevergütung wird monatlich oder vierteljährlich ausbezahlt. Du erhältst eine jährliche Abrechnung, die du für deine Steuererklärung aufbewahren solltest (bei Anlagen bis 30 kWp seit 2023 steuerbefreit).
Die EEG-Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Wer seine Anlage also 2025 in Betrieb nimmt, erhält die Vergütung bis 2045 — unabhängig davon, wie sich die Tarife für neu installierte Anlagen entwickeln.
Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungszeit kann der Strom weiterhin eingespeist werden. Die Vergütung richtet sich dann nach dem Marktwert und ist deutlich niedriger. Die Alternative nach Ablauf der Förderdauer: Direktvermarktung oder erhöhter Eigenverbrauch.
Ja — aber die Logik hat sich verändert. Früher (bis ca. 2012) lohnte sich Volleinspeisung mit hohen Tarifen von 30–50 ct/kWh besonders stark. Heute liegt der Mehrwert klar beim Eigenverbrauch: Wer seinen Solarstrom selbst nutzt, spart viermal so viel wie er durch Einspeisung verdienen würde.
Trotzdem ist die Einspeisung weiterhin attraktiv: 8,11 ct/kWh für Strom, den man sowieso nicht nutzen kann, ist deutlich besser als nichts. Die Kombination aus Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung ist für die meisten Haushalte 2025 die optimale Strategie.
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